Zur Erinnerung: im Dezember 2009 verabschiedete Spanien ein neues Fremdenrecht. (Ein solches wurde in den vergangenen Jahren immer wieder einmal verabschiedet, bzw. erneuert, je nachdem, welche Partei gerade an der Regierung und wie die wirtschaftliche Situation im Land war. Außerdem spielt dabei auch der Prozess der Europäisierung eine Rolle). Festgelegt in diesem neuen Gesetzespaket wurde etwa die Verlängerung der Internierungsdauer in Abschiebehaft auf bis zu 60 Tage (vorher 40). Erwähnt wurde die Möglichkeit des Zugangs zu Abschiebehaftzentren für Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen (engl.: NGO, span.: ONG), wobei das „Regolamento“ diese Zugangsbedingungen näher bestimmen sollte. Das „Regolamento“ sind die Ausführungsbestimmungen zum Gesetzespaket, die „eigentlich“ innerhalb von 6 Monaten nach Verabschiedung des Gesetzes veröffentlicht werden müssten. Im Normalfall dauert so etwas länger, das ist bekannt. Im Hinblick auf das im Dezember 2009 verabschiedete Fremdenrecht ist mir allerdings noch kein Regolamento bekannt.
Als ich im Oktober 2010 meine letzten Besuche im Abschiebehaftzentrum Madrid – Aluche machte, waren dort gerade Bauarbeiten im Sprechzimmer am laufen. Dieses wurde erweitert, so dass anstatt fünf nunmehr zehn Besuchende gleichzeitig eintreten und jeweils einer festgehaltenen Person gegenüber sitzen können. Neu ist auch, dass sich die Gesprächspartner nun durch eine Glasscheibe getrennt gegenüber sitzen und durch eine Art Telefon miteinander sprechen.
Am 13. Januar 2011 hat nun ein Richter in Madrid entschieden, dass Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen erweiterte Zugangsmöglichkeiten zum Abschiebehaftzentrum haben müssen. Bisher unterwarfen sich die NGO – Mitglieder denselben Bedingungen wie Familienangehörige und Freunde. Das heißt: die Besuchszeit ist nachmittags von 15.00 bis 19.00 Uhr, es gibt unterschiedlich lange Wartezeiten unter schwierigen Bedingungen (Warten im Freien, bei Wind und Wetter und Hitze, ohne angemessene sanitäre Einrichtungen). Außerdem darf im Rahmen dieser allgemeinen Besuchszeit jede besuchende Person nur einen Besuch pro Tag machen und auch jede festgehaltene Person nur einen Besuch pro Tag empfangen. Und schließlich ist die Besuchszeit auf 20 Minuten beschränkt.
Wenn jetzt NGO – Mitglieder z.B. auch vormittags Besuche machen dürfen (der richterliche Beschluss räumt ihnen praktisch die selben Möglichkeiten ein, wie sie Rechtsanwälte haben), dann bedeutet das eine große Erleichterung. Zum einen ist dann eher die Begleitung eines Menschen möglich (als in begrenzten 20 Minuten Besuchszeit). Außerdem muss ein NGO – Mitglied kein schlechtes Gewissen haben, dass es vielleicht an diesem Tag einem Familienmitglied die Besuchsmöglichkeit „weg genommen hat“, weil ja nur ein Besuch pro Tag empfangen werden kann. Es ist zu hoffen, dass den NGO – Mitgliedern auch lange Wartezeiten unter schwierigen Bedingungen erspart bleiben.
Die Migrationsabteilung der spanischen Ordensleutekonferenz hat den Nichtregierungsorganisationen bzw. den Besuchenden im Abschiebehaftzentrum Madrid – Aluche gratuliert. Und es ist zu wünschen, dass diese neue, positive Regelung auch auf andere Abschiebehaftzentren Spaniens angewendet wird.
Nebenbei: bei der Tagung der im Zusammenhang mit Abschiebehaft im deutschen Sprachraum engagierten Menschen Mitte Januar in Wien hat der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer daran erinnert, dass schon das Konkordat eine Besuchsmöglichkeit für den Seelsorger bei Menschen in seinem Seelsorgebereich vorsieht. Und das UNO – Flüchtlingshilfswerk kritisiert, dass Menschen bis zu 18 Monate in Abschiebehaft festgehalten werden können.
Und letztlich hoffen wir, dass sich Einrichtungen wie Abschiebehaftzentren sowieso erübrigen, es gäbe andere, billigere und vor allem menschengerechtere Möglichkeiten.